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Verwaltung klärt Zweifelsfragen zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern
Die OFD Frankfurt/M. hat in einer Verfügung Zweifelsfragen zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern durch Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter beantwortet. Positiv ist die Klarstellung, dass die Steuervergünstigungen auch bei der Überlassung mehrerer Fahrräder oder Elektrofahrräder an einen Arbeitnehmer zu gewähren sind. Eher kleinlich sind die Regelungen zum Zubehör. Begünstigt sind nur unselbständige Einbauten, die fest am Fahrradrahmen oder an anderen Fahrradteilen verbaut sind.
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Wir beginnen mit einer praxisrelevanten Verwaltungsanweisung zur einkommensteuerlichen Behandlung der Überlassung von Fahrrädern durch Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter. Im Januar 2020 hatten die obersten Finanzbehörden der Länder ihren bundeseinheitlichen Erlass hierzu aktualisiert. Wir hatten in unserer März-Ausgabe 2020 darüber berichtet und seinerzeit gesagt: Insbesondere bei Elektrofahrrädern wird die Versteuerung des Privatanteils immer mehr zu einer Spezial-Wissenschaft. – Jetzt gibt es schon wied...