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Bettensteuer | Ausweitung der Tourismusabgabe (Citytax) in Bremen (SenFin)
Zum wird die Tourismusabgabe (Citytax) im Land Bremen auf beruflich bedingte Übernachtungen ausgeweitet, nachdem die Bremische Bürgerschaft die entsprechende Gesetzesnovelle im Februar beschlossen hatte. Darauf weist das Finanzressort das Landes Bremen hin.
Hintergrund: Die sog. Citytax wird als örtliche Aufwandssteuer erhoben und beträgt fünf Prozent vom Übernachtungsentgelt. Steuerschuldner sind die Betreiber der Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienhäuser und -wohnungen. Der Besteuerung unterliegen auch Räumlichkeiten, die von Vermietern über Internetplattformen wie airbnb, wimdu, holidu oder ähnlichen angeboten werden. Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, neben den Namen der Übernachtungsgäste, der steuerlichen Bemessun...