Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 4 K 2064/21

Gesetze: BewG § 14 Abs. 1 S. 1, BewG § 14 Abs. 1 S. 3, BewG § 14 Abs. 4 S. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, AO § 233a, AO § 240

Zur Ermittlung des Kapitalwerts von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen in § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG bestimmter Zinssatz von 5,5 % im Streitjahr 2019 nicht verfassungswidrig

Leitsatz

Der zur Ermittlung des Kapitalwerts von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen in § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG bestimmte Zinssatz von 5,5 % ist im Streitjahr 2019 nicht verfassungswidrig; etwas anderes ergibt sich insbesondere nicht aus dem zur Vollverzinsung nach § 233a AO ergangenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, , BvR 2422/17, BGBl 2021 I S. 4303). Der Ansatz eines niedrigeren Zinssatzes als 5,5 % ist gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 BewG gesetzlich ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2024 S. 175 Nr. 8
ErbBstg 2024 S. 176 Nr. 8
ErbStB 2024 S. 152 Nr. 6
ErbStB 2024 S. 153 Nr. 6
RAAAJ-61278

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen