Prozesskostenhilfe bei konkurrierenden Kindergeldansprüchen
Leitsatz
1. Nach Art. 68 Abs. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 883/2004 wird die Konkurrenz von Kindergeldansprüchen so aufgelöst, dass an erster
Stelle die durch eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgelösten Ansprüche stehen.
2. Bezieht ein Kindergeldberechtigter im streitigen Zeitraum Krankengeld ist dieser Bezugszeitraum über Art. 11 Abs. 2 VO
(EG) Nr. 883/2004 und Art 11 Abs. 3 Buchst. a VO (EG) Nr. 883/2004 einer Beschäftigungszeit gleichgestellt.
Fundstelle(n): JAAAJ-61272
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