Abgrenzung des inländischen Wohnsitzes eines volljährigen
Kindes im Elternhaus von einem Aufenthalt mit Besuchscharakter zwischen zwei
Ausbildungsabschnitten im (selben) Drittstaat
Leitsatz
Hält sich ein volljähriges Kinders nach einem freiwilligen sozialen Jahr in einem Drittstaat nur wenige (hier 6) Wochen im
inländischen Elternhaus auf und kehrt es mehr als zwei Monate vor Beginn des im selben Drittstaat geplanten Studiums in den
Drittstaat zurück, ohne dass hierfür hinreichende ausbildungsbezogene Gründe vorliegen, lässt dies auf bloße Besuchszwecke
schließen, so dass im Elternhaus kein für das Kindergeld notwendiger Wohnsitz mehr besteht.
Fundstelle(n): BFH/PR 2024 S. 5 Nr. 2 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2024 S. 715 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2024 S. 715 OAAAJ-61266
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