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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 1062/20

Gesetze: InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; InsO § 22 Abs. 2; InsO § 23 Abs. 1 Satz 3; InsO § 24 Abs. 1; InsO § 55 Abs. 4; InsO § 80 Abs. 2; InsO § 82

Keine Masseverbindlichkeiten bei Zahlung des Drittschuldners in Unkenntnis des Insolvenzeröffnungsverfahrens auf das für den vorläufigen Insolvenzverwalter zugängliche Schuldnerkonto

Leitsatz

Entrichtet der Drittschuldner das Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung in Unkenntnis des Insolvenzeröffnungsverfahrens auf ein Schuldnerkonto, auf das der vorläufige Insolvenzverwalter auf Grund seiner insolvenzrechtlichen Befugnisse zugreifen könnte, ist dies gleichwohl keine Vereinnahmung durch den Insolvenzverwalter und die Umsatzsteuerschuld für die Leistung daher auch keine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 4 UStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/PR 2024 S. 6 Nr. 2
UStB 2024 S. 134 Nr. 5
UStB 2024 S. 135 Nr. 5
QAAAJ-61261

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