Keine Masseverbindlichkeiten bei Zahlung des Drittschuldners in
Unkenntnis des Insolvenzeröffnungsverfahrens auf das für den
vorläufigen Insolvenzverwalter zugängliche Schuldnerkonto
Leitsatz
Entrichtet der Drittschuldner das Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung in Unkenntnis des Insolvenzeröffnungsverfahrens
auf ein Schuldnerkonto, auf das der vorläufige Insolvenzverwalter auf Grund seiner insolvenzrechtlichen Befugnisse zugreifen
könnte, ist dies gleichwohl keine Vereinnahmung durch den Insolvenzverwalter und die Umsatzsteuerschuld für die Leistung daher
auch keine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 4 UStG.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/PR 2024 S. 6 Nr. 2 UStB 2024 S. 134 Nr. 5 UStB 2024 S. 135 Nr. 5 QAAAJ-61261
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