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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 1249/16

Gesetze: EStG § 18; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1

Verlust- und Betriebsausgabenabzug bei der Entwicklung von Software über mehrere Jahre

Leitsatz

  1. Wird eine zunächst nicht (nachweislich) zugegangene Einspruchsentscheidung mit dem „alten” Datum erneut übersandt, liegt regelmäßig weiterhin ein Bekanntgabewille und somit eine (erstmalige) Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung vor.

  2. Die (hier nach Beweisaufnahme bejahte) Gewinnerzielungsabsicht (hier in Bezug auf die selbständige Tätigkeit eines im Hauptberuf als Professor tätigen Softwareentwicklers) ist eine innere Tatsache handelt, die anhand objektiver Beweiszeichen im Wege der Einzelabwägung zu ermitteln ist. Freiberufliche Besonderheiten können rein betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte im Einzelfall überlagern.

  3. Zu den Voraussetzungen für die steuerrechtliche Anerkennung eines Vertrags über Fremdleistungen zwischen Vater und volljährigem Sohn bei der arbeitsteiligen Entwicklung von Software.

Fundstelle(n):
FAAAJ-61256

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