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BFH Urteil v. - III B 19/93 BStBl 1995 II S. 373

Gesetze: EStG 1990 § 32 Abs. 6EStG 1990 § 33

Die Fragen, ob der Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1990 verfassungsgemäß war, sowie ob und ggf. wie Kontaktpflegeaufwendungen barunterhaltspflichtiger Elternteile nach Wegfall des § 33a Abs. 1a EStG zu berücksichtigen sind, sind klärungsbedürftig

Leitsatz

1. Die Frage, ob Eltern oder Elternteile mit zwei Kindern im Jahre 1990 durch die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld in ausreichendem, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandendem Umfang entlastet wurden, hat grundsätzliche Bedeutung.

2. Im selben Sinne klärungsbedürftig ist auch, ob und ggf. wie in Veranlagungszeiträumen ab 1990 - nach der Streichung von § 33a Abs. 1a EStG - sog. Kontaktpflegeaufwendungen lediglich barunterhaltsverpflichteter Elternteile neben dem hälftigen Kinderfreibetrag zu berücksichtigen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 373
OAAAA-95200

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