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BFH Urteil v. - I R 68/92 BStBl 1995 II S. 336

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3

1. Zur Bewertung - retrograden Ermittlung des Teilwerts - von Grundstücken des Umlaufvermögens bei einem Kreditinstitut - 2. Der Wertansatz solcher Grundstücke kann nicht wie der einer unverzinslichen Forderung abgezinst werden

Leitsatz

1. Grundstücke, die ein Kreditinstitut zur Vermeidung höherer Forderungsausfälle ersteigert, sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten.

2. Die Rechtsprechung des BFH zur retrograden Ermittlung des Einzelveräußerungspreises läßt für derartige Grundstücke eine Minderung des voraussichtlichen Veräußerungserlöses um die künftig zu zahlenden (Spar-)Zinsen und einen banküblichen Unternehmergewinn nicht zu. Dasselbe gilt im Regelfall für die künftig auf die Grundstücke entfallenden Gemeinkosten.

3. Ein Grundstück kann nicht wie eine unverzinsliche Forderung abgezinst werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 336
BFH/NV 1995 S. 34 Nr. 5
SAAAA-95187

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