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Gebäudeenergiegesetz | Informationen zur Förderung des Heizungstauschs (Bundesregierung)
Seit dem können Eigenheimbesitzer Anträge für den staatlich geförderten Heizungstausch stellen. Die Bundesregierung informiert über Details.
Hintergrund: Um die Wärmewende voranzubringen, sollen spätestens Mitte 2028 alle neuen Heizungen mit 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden. Der dafür notwendige Heizungstausch wird staatlich gefördert. Seit dem können Eigenheimbesitzer Anträge stellen.
Die Bundesregierung informiert nun ausführlich über Details zur Förderung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Bundesregierung online (il)