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Umschichtungsgewinne und -verluste im Gemeinnützigkeitsrecht
Ein Überblick
[i] Schiffer/Pruns, Stiftung, Grundlagen, NWB FAAAE-30763 Insbesondere Stiftungen, aber auch jegliche vermögensverwaltenden gemeinnützigen Körperschaften sehen sich mit der Frage konfrontiert, wie mit Umschichtungsgewinnen oder gar -verlusten aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht umzugehen ist. Der nachfolgende Beitrag bietet eine Zusammenstellung verschiedener Problemlagen und zeigt Lösungen auf. Ferner wird auf ein aktuelles BFH-Verfahren hingewiesen.
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I. Hintergrund
[i]Ausstattungskapital grds. vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen,...Eine Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist die zeitnahe Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO). Vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung sind Mittel ausgenommen, die dem sog. zulässigen Vermögen zugeordnet sind. Zum sog. zulässigen Vermögen zählen das Ausstattungskapital einer gemeinnützigen Körperschaft sowie die folgenden Mittel, die nach § 62 Abs. 3 AO zugeführt wurden:
Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben hat;
Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass diese zur Ausstattung der Körperschaft mit Vermögen oder zur Erhöhung des Vermögens bestimmt sind;
Zuwendungen aufgrund eines Spendenaufrufs der Körperschaft, wenn aus dem Spendenaufruf ...