Gesetze: EStG § 10 d Abs. 2EStG § 57 Abs. 4KStG § 8 Abs. 1 und 4PGH VO §§ 4 ff., 9
Die Verlustberücksichtigung setzt in Fällen der Umwandlung u. a. eine rechtliche Identität der an der Umwandlung beteiligten Gesellschaften voraus; diese ist bei der formwechselnden, nicht aber bei der übertragenden Umwandlung gegeben
Leitsatz
Wird eine Einkaufs- und Liefergenossenschaft des Handwerks, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht (ELG), in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach §§ 4 ff. der Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBl DDR I 1990, 164) umgewandelt, so kann die GmbH Verluste der ELG steuerlich nicht geltend machen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 326 BFH/NV 1995 S. 34 Nr. 5 KAAAA-95181
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