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Solidaritätszuschlag | Teilweise Abschaffung des Soli verfassungswidrig (BRAK)
Nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist der Solidaritätszuschlag verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Zudem verstoße die Erhebung bei nur noch etwa 10 % der Einkommensteuerpflichtigen gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Zu diesem Ergebnis kommt die BRAK in einer aktuellen Stellungnahme, die sie auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu einem Verfassungsbeschwerdeverfahren abgegeben hat.
Hintergrund: Das der Stellungnahme zugrunde liegende Verfahren (Az. 2 BvR 1505/20) war im Jahr 2020 durch Mitglieder des Vorstands der FDP-Bundestagsfraktion angestrengt worden. Der Bundestag hatte zuvor mit der Mehrheit der damaligen Großen Koalition eine teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 beschlossen. Die Freigrenzen wurden angehoben,...