EStH H 5.7 (12) (Zu
§ 5 EStG)
Zu § 5 EStG
H 5.7 (12)
Garantierückstellung
Geschäftliche Erwägungen
Geschäftliche Erwägungen sind anzunehmen, wenn am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des pflichtgemäßen Ermessens des vorsichtigen Kaufmanns damit zu rechnen ist, dass Kulanzleistungen auch in Zukunft bewilligt werden müssen (> BStBl III S. 383).
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VAAAJ-61015