EStH H 4f (Zu § 4f EStG)

Zu § 4f EStG

H 4f

Aufwandsverteilung bei Verpflichtungsübertragungen

Zur steuerlichen Berücksichtigung des Aufwandes im Zusammenhang mit der Übertragung von Verpflichtungen, mit Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung > (BStBl I S. 1619)

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VAAAJ-61015