EStH H 4f (Zu
§ 4f
EStG)
Zu § 4f EStG
H 4f
Aufwandsverteilung bei Verpflichtungsübertragungen
Zur steuerlichen Berücksichtigung des Aufwandes im Zusammenhang mit der Übertragung von Verpflichtungen, mit Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung > (BStBl I S. 1619)
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VAAAJ-61015