Zu § 4d EStG
H 4d (1)
Allgemeines
> (BStBl I S. 1435):
Konzeptions- und Verwaltungskosten,
Leistungsanwärter und Leistungsempfänger,
Ermittlung der Rückdeckungsquote,
Verwendung von Gewinngutschriften,
Unterbrechung der laufenden Beitragszahlung oder Beitragseinstellung,
Rückdeckungsversicherungen für unter 30jährige Leistungsanwärter,
zulässiges Kassenvermögen bei abweichender Fälligkeit der Versorgungs- und Versicherungsleistungen,
Übergangsregelung nach § 52 Abs. 5 Satz 2 EStG a. F.,
zulässiges Kassenvermögen für nicht lebenslänglich laufende Leistungen,
tatsächliches Kassenvermögen und überhöhte Zuwendungen.
Hinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten
> (BStBl I S. 706)
Übertragung von Unterstützungskassenzusagen auf Pensionsfonds
Zur Übertragung von Unterstützungskassenzusagen auf Pensionsfonds nach § 4d Abs. 3 und § 4e Abs. 3 EStG i. V. m. § 3 Nr. 66 EStG > (BStBl I S. 709) und vom (BStBl I S. 544).
Überversorgung
Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von überdurchschnittlich hohen Versorgungsanwartschaften (Überversorgung) > (BStBl I S. 1045) und vom (BStBl 2013 I S. 35).
Bei angemessenen Barlohnumwandlungen sind Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse betrieblich veranlasst und ohne Prüfung einer sog. Überversorgung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (> BStBl 2021 II S. 279).
Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt (> BStBl 1993 II S. 185, >§ 1b Abs. 4 Betriebsrentengesetz).
Versorgungsausgleich
Zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches (VAStrRefG) auf Unterstützungskassen > (BStBl I S. 1303).
Zuwendungen
Zuwendungen i. S. d. § 4d EStG sind Vermögensübertragungen, die die Unterstützungskasse einseitig bereichern und nicht auf einem Leistungsaustausch beruhen. Es ist unerheblich, ob die Zuwendung auf einer Verpflichtung des Trägerunternehmens beruht oder freiwillig erfolgt (> BStBl 1993 II S. 185).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAJ-61015