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EStH H 4c (Zu § 4c EStG)

Zu § 4c EStG

H 4c

Hinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten

> (BStBl I S. 706)

Zusatzversorgungseinrichtung

Eine nicht rechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes ist eine Pensionskasse i. S. d. § 4c EStG (> BStBl 1996 II S. 136).

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VAAAJ-61015

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