EStH H 4.16 (Zu
§ 4 EStG)
Zu § 4 EStG
H 4.16
Kein Betriebsausgabenabzug für Erststudium
§ 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG erfasst Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, auch dann, wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient (> BStBl 2021 II S. 11).
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VAAAJ-61015