EStH H 4.10 (10–11) (Zu
§ 4 EStG)
Zu § 4 EStG
H 4.10 (10–11)
Ferienhausüberlassung an Arbeitnehmer
Aufwendungen des Arbeitgebers für seinen Arbeitnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellte Ferienhäuser sind unbegrenzt als Betriebsausgaben abziehbar und zwar auch dann, wenn die Ferienhäuser im Ausland belegen sind (> BStBl II S. 539).
Ort des Betriebs
Der Ort des Betriebs ist regelmäßig die politische Gemeinde (> BStBl II S. 603).
Fundstelle(n):
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VAAAJ-61015