Zu § 48 EStG
H 48
Bauwerke
Bauwerke i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG sind insbesondere nicht auf Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern kommen auch bei Scheinbestandteilen, Betriebsvorrichtungen und technischen Anlagen in Betracht. Zur Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen > (BStBl 2020 II S. 552)
Fiktiv wirtschaftlich Leistender nach § 48 Abs. 1 Satz 4 EStG
Die Fiktion des wirtschaftlich Leistenden trifft selbst auf inaktive ausländische Domizilgesellschaften und Briefkastenfirmen zu, welche die Bauleistung nicht selbst erbringen (> BStBl II S. 721).
Steuerabzug bei Bauleistungen
> (BStBl I S. 1229)
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VAAAJ-61015