Zu § 22 EStG
H 22.6
Allgemeines
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung > (BStBl I S. 227) unter Berücksichtigung der Änderungen durch (BStBl I S. 476)
Beerdigungskosten
Beim Erben stellen ersparte Beerdigungskosten Einnahmen nach § 22 Nr. 1b EStG dar, wenn ein Vermögensübernehmer kein Erbe und vertraglich zur Übernahme der durch den Tod des letztverstorbenen Vermögensübergebers entstandenen Beerdigungskosten verpflichtet ist (> BStBl II S. 544).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAJ-61015