Zu § 17 EStG
H 17 (8)
Einlage einer wertgeminderten Beteiligung/wertgeminderten Forderung
Bei Einbringung einer wertgeminderten Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG aus dem Privatvermögen in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten entsteht ein Veräußerungsverlust, der im Zeitpunkt der Einbringung nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 Satz 6 EStG zu berücksichtigen ist (> BStBl I S. 462).
Eine Beteiligung i. S. d. § 17 EStG, deren Wert im Zeitpunkt der Einlage in das Einzelbetriebsvermögen unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist mit den Anschaffungskosten einzulegen. Wegen dieses Wertverlusts kann eine Teilwertabschreibung nicht beansprucht werden. Die Wertminderung ist erst in dem Zeitpunkt steuermindernd zu berücksichtigen, in dem die Beteiligung veräußert wird oder gem. § 17 Abs. 4 EStG als veräußert gilt, sofern ein hierbei realisierter Veräußerungsverlust nach § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen wäre (> BStBl 2010 II S. 162 und BStBl 2018 II S. 426).
Zur Einlage wertgeminderter Forderungen aus Gesellschafterdarlehen, die vor dem begründet wurden, im Zusammenhang mit der Einlage einer Beteiligung i. S. d. § 17 EStG > (BStBl 2018 II S. 426)
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VAAAJ-61015