Zu § 15 EStG
H 15.7 (7)
Allgemeines
Eine Zusammenrechnung von Ehegattenanteilen kommt nicht in Betracht, es sei denn, dass zusätzlich zur ehelichen Lebensgemeinschaft ausnahmsweise Beweisanzeichen vorliegen, die für gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen der Ehegatten sprechen (> BStBl II S. 475, BStBl I S. 537).
Wiesbadener Modell
Ist an dem Besitzunternehmen der eine Ehegatte und an dem Betriebsunternehmen der andere Ehegatte beteiligt, liegt eine Betriebsaufspaltung nicht vor (> BStBl 1986 II S. 359 und vom – BStBl 1987 II S. 28).
>H 4.8 (Scheidungsklausel)
Fundstelle(n):
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VAAAJ-61015