EStH H 14 (Zu § 14 EStG)

Zu § 14 EStG

H 14

Betriebsverkleinerung

  • Eine Verkleinerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs führt nicht zu einer Betriebsaufgabe (> BStBl 1993 II S. 430).

  • Zur Verkleinerung eines Forstbetriebs oder forstwirtschaftlichen Teilbetriebs > (BStBl I S. 689), Tz. V

Eiserne Verpachtung

Zur Gewinnermittlung bei der Verpachtung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters nach §§ 582a, 1048 BGB > (BStBl I S. 262)

Feldinventar

  • Ein Landwirt, der das Feldinventar aktiviert hat, ist daran grundsätzlich auch für die Zukunft gebunden und hat keinen Anspruch darauf, aus Billigkeitsgründen zu einem Verzicht auf die Bewertung wechseln zu können (> BStBl 2011 II S. 654). Andererseits bindet das in R 14 Abs. 3 eingeräumte Wahlrecht, auf die Aktivierung der Feldbestände zu verzichten, den Landwirt nicht für die Zukunft (> BStBl II S. 422).

  • Zur Rücklagenbildung und -auflösung aufgrund der aktualisierten standardisierten Werte nach dem BMEL-Jahresabschluss > (BStBl I S. 1489)

Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin

Setzt ein Stpfl. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Erbin seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ein, so führt das im Zeitpunkt des Todes zu einer Betriebsaufgabe in der Person des Erblassers (> BStBl II S. 509).

Parzellenweise Verpachtung

>H 16 (5)

Rückverpachtung

Eine Betriebsveräußerung liegt auch vor, wenn alle wesentlichen Grundlagen eines Betriebs veräußert und sogleich an den Veräußerer zurückverpachtet werden (> BStBl II S. 508).

Teilbetrieb

  • >R 14 Abs. 4 und 5 sowie >R 16 Abs. 3

  • Zur Teilbetriebseigenschaft einzelner forstwirtschaftlicher Flächen > (BStBl I S. 689), Tz. III.

Verpachtung

  • Verpächter hat Wahlrecht zwischen Betriebsaufgabe und Fortführung des Betriebs (> BStBl 1988 II S. 260 und vom – BStBl 1992 II S. 521).

  • Zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zum Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben > (BStBl I S. 678)

Fundstelle(n):
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VAAAJ-61015