EStH H 12.6 (Zu § 12 EStG)

Zu § 12 EStG

H 12.6

Abgrenzung zwischen Unterhalts- und Versorgungsleistungen

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung > (BStBl I S. 227) unter Berücksichtigung der Änderungen durch (BStBl I S. 476).

Gesetzlich unterhaltsberechtigt

Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind alle Personen, die nach bürgerlichem Recht gegen den Stpfl. oder seinen Ehegatten einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch haben können. Die Unterhaltsberechtigung setzt insoweit zivilrechtlich die Unterhaltsbedürftigkeit der unterhaltenen Person voraus (sog. konkrete Betrachtungsweise) (> BStBl 2011 II S. 115), >H 33a.1 (Unterhaltsberechtigung).

Unterhaltsleistungen

  • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten fallen unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG.

  • Unterhaltsleistungen die den Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht übersteigen, fallen unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG (> BStBl III S. 157).

Ausnahmen:

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VAAAJ-61015