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Gesetzgebung | u.a. Prozessrecht - digitale Kommunikation mit der Justiz soll erleichtert werden (BMJ)
Die Digitalisierung der Justiz soll weiter vorangetrieben werden - u.a. mit dem Wegfall von erforderlichen Unterschriften, einem erleichterten Umstieg auf die E-Akte und weiteren Einsatzmöglichkeiten für Videoverhandlungen. Das sieht der Gesetzesentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz vor, den die Bundesregierung am auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) beschlossen hat.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
Digitale Strafanträge sollen vereinfacht werden: Manche Straftaten werden nur verfolgt, wenn die geschädigte Person einen Strafantrag stellt (z.B. Sachbeschädigung, Beleidigung, Hausfriedensbruch). Ein solcher Strafantrag kann bislang nur schriftlich (also in der Regel mit Unterschrift auf Papier) oder e...