Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1EStG 1983 § 5 Abs. 4 Nr. 1EStG 1987 ff. § 5 Abs. 5 Nr. 1HGB §§ 250 Abs. 1, 266 Abs. 2 A I. 3., B II. 4., B I. 4.AktG 1965 § 151 Abs. 1Aktiva II A Nr. 7, Aktiva III B Nr. 1
Gewinneutrale Behandlung von vorausgezahlten Entgelten für das Aneignungsrecht an Bodenschätzen auch dann, wenn Vorratszeitraum und Abbaudauer (Erfüllungszeitraum) nicht kalendermäßig vorherbestimmt werden können
Leitsatz
Entrichtet der aufgrund von Ausbeutevorratsverträgen zum Abbau von Mineralien berechtigte Unternehmer das Entgelt für das Aneignungsrecht im voraus, ist die Zahlung auch dann gewinneutral zu behandeln, wenn der Vorratszeitraum und die Abbaudauer nicht nach dem Kalender vorherbestimmt werden können.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 312 BFH/NV 1995 S. 42 Nr. 6 VAAAA-95173
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