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Umsatzsteuer | Grenzüberschreitende Personenbeförderungen - Änderung des UStAE (BMF)
Das BMF hat die Abschnitte 16.2, 18.8 und 18.17 UStAE in Bezug auf die Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, geändert ().
Hintergrund: Mit dem JStG 2020 v. (BGBl. I S. 3096) ist die Umsetzung der zweiten Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum erfolgt. Seit dem können sowohl nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen als auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen an Nichtunternehmer erbringen, auch von den besonderen Besteuerungsverfahren - im Inland nach §§ 18i oder 18j UStG (One-Stop-Sho...