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Track 27 | Kinderbetreuungskosten: Streit ums Tatbestandsmerkmal „Haushaltszugehörigkeit“ geht nach Karlsruhe
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus 2023 ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG bei geschiedenen wie auch bei nicht verheirateten sowie bei dauernd getrennt lebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug von Kinderbetreuungskosten berechtigt ist, zu dessen Haushalt das Kind gehört. Die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes stellt demnach ein geeignetes Typisierungsmerkmal dar. Jetzt ist hierzu beim Bundesverfassungsgesetz eine Verfassungsbeschwerde anhängig.
Jetzt steht eine Verfassungsbeschwerde auf dem Themenplan. – Bei neu anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind wir immer etwas zurückhaltend. Nicht selten kommt ja nach mehreren Jahren die lapidare Mitteilung, dass die Beschwerde unzulässig sei. Etwa, weil sie nicht ausreichend begründet wurde. Andererseits eröffnet ein schwebender Prozess in Karlsruhe aber die Möglichkeit, vergleichbare Fälle offen zu halten. Und das ist bei der Abwehrberatung natürlich schon interessant. – Wir haben uns daher entschlossen, Sie kurz hinzuweisen – auf die Beschwerde eines Steuerpflichtigen gegen eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Es geht um Kinderbetreuungskosten.
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