Eigenverbrauch und Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG bei der unentgeltlichen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Betriebsgrundstück, das weiterhin für Zwecke des Unternehmens verwendet wird
Leitsatz
1. Die unentgeltliche Übertragung des Miteigentums an einem Betriebsgrundstück durch einen Unternehmer auf seinen Ehegatten ist Eigenverbrauch des Unternehmers gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980, auch wenn das Grundstück weiterhin für die Zwecke des Unternehmens verwendet wird. Die Entnahme des Grundstücksanteils zum Eigenverbrauch ist nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1980 steuerfrei und führt ggf. zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15 a Abs. 4 und 6
UStG 1980 (Anschluß an , BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44).
2. Verwendet der Unternehmer das Grundstück aufgrund einer mit dem Ehegatten getroffenen Vereinbarung weiterhin für die Zwecke des Unternehmens, so liegt hinsichtlich des dem Unternehmer verbleibenden Miteigentumsanteils kein Entnahme- oder Verwendungseigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b UStG 1980 vor. Anders verhält es sich, wenn dem Unternehmer der Gebrauch an dem Miteigentumsanteil von der Bruchteilsgemeinschaft eingeräumt wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil in BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 30 BFH/NV 1995 S. 12 Nr. 2 AAAAA-95167
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