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            Online-Nachricht - Dienstag, 05.03.2024
Umsatzsteuer | Grenzüberschreitende Personenbeförderungen - Liste der zuständigen Finanzämter (BMF)
 Das BMF hat die der Liste der
		zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die Ihren Wohnsitz, Sitz oder Ihre
		Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende
		Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik
		Deutschland zugelassen sind, „ausführen“, mit Stand  neu
		bekannt gegeben (
		:001).
Das BMF hat die der Liste der
		zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die Ihren Wohnsitz, Sitz oder Ihre
		Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende
		Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik
		Deutschland zugelassen sind, „ausführen“, mit Stand  neu
		bekannt gegeben (
		:001).
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: , BMF online (il)