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OLG München Beschluss v. - 33 W 71/24 e

Gesetze: BGB § 2314; GKG § 63; RVG § 33

Leitsatz

Leitsatz:

1. Macht der Pflichtteilsberechtigte gegen den Erben einen Wertermittlungsanspruch geltend, ist dessen Wert mit einem Bruchteil des erwarteten Zahlungsanspruchs, regelmäßig in Höhe von 1/10 bis 1/4, anzusetzen. Der Wert ist umso höher festzusetzen, je größer das Informationsbedürfnis des Pflichtteilsberechtigten ist (Anschluss an , ZEV 2006, 265).

Auszugehen ist dabei von den realistischen wirtschaftlichen Erwartungen des Pflichtteilsberechtigten zu Beginn des Verfahrens (Fortsetzung von Senat, 33 W 321/23 e, NJW 2023, 3245).

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 8 Nr. 15
DAAAJ-60801

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