Kein Abzugsbetrag nach § 10 e EStG, wenn Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abgezogen werden
Leitsatz
Einem Arbeitnehmer, der einen doppelten Haushalt i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG führt und am Beschäftigungsort in einer eigenen Eigentumswohnung wohnt, steht kein Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG für diese Wohnung zu, wenn er die notwendigen, durch die doppelte Haushaltsführung entstandenen Mehraufwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzieht.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 259 BFH/NV 1995 S. 26 Nr. 4 CAAAA-95149
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