1. Gläubiger der von einer KG bezogenen Kapitalerträge sind die Mitunternehmer (§ 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG) - 2. Im Konkursverfahren über das Vermögen einer KG kann dem Konkursverwalter keine NV-Bescheinigung i. S. des § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG erteilt werden
Leitsatz
1. Im Konkursverfahren über das Vermögen einer KG kann dem Konkursverwalter keine Nichtveranlagungsbescheinigung i. S. des § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG 1990 i. d. F. des Gesetzes vom (BGBl I 1992, 1853, BStBl I 1992, 682) - EStG - erteilt werden.
2. Im Sinne des § 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG sind Gläubiger der von einer Personengesellschaft bezogenen Kapitalerträge die Mitunternehmer.
3. Erzielt eine in Konkurs geratene KG Kapitalerträge, so gehört die davon zu erhebende Zinsabschlagsteuer zu den Massekosten bzw. Masseschulden (§§ 58, 59 KO).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 255 BFH/NV 1995 S. 34 Nr. 5 IAAAA-95147
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