Bei zum Anlagevermögen eines Krankenhauses gehörenden Wirtschaftsgütern können die Sonderabschreibungen nach § 7f EStG (früher § 75 EStDV) in vollem Umfang in Anspruch genommen werden, wenn ein wesentlicher Teil der Gesamtleistung des Unternehmens auf stationäre oder teilstationäre Leistungen entfällt
Leitsatz
Die Sonderabschreibungen nach § 75 EStDV a. F. (heute: § 7f EStG) können auch dann in vollem Umfang in Anspruch genommen werden, wenn das abzuschreibende Wirtschaftsgut im Rahmen ambulanter Leistungen des Krankenhauses zum Einsatz kommt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 249 BFH/NV 1994 S. 79 Nr. 11 EAAAA-95144
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