Frage der Gewerbesteuerpflicht einer aus Patentanwälten bestehenden GbR aufgrund Mithilfe ausländischer Patentanwälte zur
Anmeldung und Zulassung von Rechten vor ausländischer Patentbehörde
Leitsatz
1. Eine aus Patentanwälten bestehende GbR erzielt keine gewerblichen Einkünfte, auch wenn sie für die Anmeldung und Zulassung
von Rechten vor ausländischen Patentbehörden die Mithilfe ausländischer Patentanwälte in Anspruch nimmt, wenn die ausländischen
Patentanwälte insoweit eine eigene Leistungspflicht gegenüber den Mandanten erfüllen und ein eigenständiges Vertragsverhältnis
zwischen dem jeweiligen Mandanten und dem ausländischen Patentanwalt besteht.
2. Soweit die Mitunternehmer der Stpfl. für die Rechtezulassung vor ausländischen Patentbehörden die Mithilfe ausländischer
Patentanwälte in Anspruch nehmen, führt dies nicht zu einer Umqualifizierung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 1220 Nr. 20 OAAAJ-60657
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