Strittig ist, ob die Veranlagungswahl als eine zur Masseverbindlichkeit führende Handlung des Insolvenzverwalters anzusehen
ist
Leitsatz
Die Wahl der Einzelveranlagung hatte vorliegend nicht „zur Folge”, dass ein Teil der Einkommensteuerschuld erst hierdurch
entstanden ist. Denn die Verwirklichung des Besteuerungstatbestandes durch den Insolvenzschuldner, der die ihm gegenüber entstehende
Einkommensteuerschuld begründet und der für die Qualifizierung maßgebend ist, war mit Ablauf des Kalenderjahres (Streitjahres)
abgeschlossen.
Fundstelle(n): GStB 2024 S. 194 Nr. 6 GStB 2024 S. 195 Nr. 6 ZIP 2024 S. 1024 Nr. 18 UAAAJ-60655
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