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Einkommensteuer | Ausgleich von Verlusten aus selbständiger Tätigkeit (FG)
Aufwendungsüberschüsse aus der selbständigen Tätigkeit als Steuerberater können ausgleichsfähig sein, sofern eine enge Verzahnung mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit besteht (; Revision anhängig).
Sachverhalt: Der Kläger ist als selbständiger Steuerberater und als Angestellter, mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, tätig. Der Kläger hat seit Aufnahme seiner selbständigen Steuerberatungstätigkeit ausschließlich Verluste erzielt.
Im Rahmen der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung wurde die Einkünfteerzielungsabsicht des Klägers infrage gestellt.
Der Kläger machte geltend, auch nach Beendigung der nichtselbständigen Tätigkeit als Steuerberater tätig zu sein und einen Totalgewinn zu erzielen....