Veräußerung eines für einen landwirtschaftlichen Betrieb angeschafften Mähdreschers, der auch in einem zusätzlichen Lohnbetrieb eingesetzt wird, ist grundsätzlich ein (Hilfs-)Umsatz im Rahmen der Durchschnittsatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG
Leitsatz
Wird ein Gegenstand (Mähdrescher) für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Durchschnittsatzbesteuerung gemäß § 24 UStG 1980 angeschafft, so bleibt er diesem Betrieb auch zugeordnet, wenn der Unternehmer später einen zusätzlichen landwirtschaftlichen Lohnbetrieb mit Regelbesteuerung eröffnet und den Gegenstand auch in diesem einsetzt. Die Veräußerung des Gegenstands ist dann grundsätzlich ein (Hilfs-)Umsatz ,,im Rahmen'' des landwirtschaftlichen Betriebs gemäß § 24 Abs. 1 UStG 1980.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 218 BFH/NV 1995 S. 29 Nr. 4 VAAAA-95134
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