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Schädlicher Beteiligungserwerb i. S. des § 8c KStG nur bei change of control?
Die Regelung des § 8c KStG zum Verlustabzug bei Körperschaften hat seit ihrer Einführung nicht nur die Finanzverwaltung und Literatur, sondern in besonderem Maße auch die Gerichte beschäftigt. Solange die verfassungsrechtlichen Fragen nicht abschließend geklärt sind, stellen sich immer wieder Auslegungsfragen zur Anwendung der Regelung. Das FG Münster hat sich mit Urteil v. - 9 K 2166/21 K,G,F ( NWB QAAAJ-50235) mit der Rechtsfrage befasst, ob ein schädlicher Beteiligungserwerb i. S. des § 8c Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Satz 3 KStG i. d. F. des UStAVermG v. vorliegt, wenn im zu betrachtenden Fünfjahreszeitraum durchgängig dieselbe Person Mehrheitsanteilseigner der betroffenen Körperschaft ist.
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Lt. Finanzverwaltung: Am Wortlaut anknüpfende Betrachtungsweise maßgebend
[i]FG Münster, Urteil v. 23.8.2023 - 9 K 2166/21 K,G,FIm Streitfall war die Klägerin eine inländische GmbH, die im Jahr 2009 gegründet wurde. Seit dem Kalenderjahr 2015 kam es innerhalb von fünf Jahren wiederholt zu Anteilsübertragungen sowie einer Kapitalerhöhung, wobei die C-GmbH stets zu mehr als 50 % an der Klägerin beteiligt war. Das Finanzamt ging...