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Einkommensteuer | Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf "unternehmensgruppeninterne" Darlehen (BFH)
§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind (Bestätigung von , BStBl II 2020, 448). Entsprechendes gilt für Sonderbetriebsausgaben des (Sonder-)Mitunternehmers, die Gesamthandseinkünfte der Gesellschaft sind. Maßgebend ist insoweit eine auf den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft bezogene Betrachtung (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. um die Frage, ob das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG auf Zinszahlungen von Gesellschaftern an Personengesellschaften, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind (sog. unternehmensgruppeninterne Darlehen) anzuw...