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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters (BFH)
Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt (; veröffentlich am ).
Sachverhalt: Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der K KG, die unter anderem im Hoch und Tiefbau sowie in der Immobilienverwaltung tätig war. Bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens erbrachte die K KG ausschließlich umsatzsteuerp...