1. Keine Geltung des 36%igen Steuersatzes gem. § 5 Abs. 2 StÄndG vom (GBl DDR I S. 136) für Produktionsgenossenschaften des Handwerks - 2. Produktionsgenossenschaften des Handwerks sind ab gewerbesteuerpflichtig
Leitsatz
1. Der 36%ige Steuersatz gemäß § 5 Abs. 2 StÄndG vom (GBl DDR I 1990, 136) galt nicht für Ausschüttungen einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks (Bestätigung des , BFHE 174, 122, BStBl II 1994, 578).
2. Eine Produktionsgenossenschaft des Handwerks ist ab gewerbesteuerpflichtig (Anschluß an das , BFHE 174, 241, BStBl II 1994, 813).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 209 BFH/NV 1995 S. 27 Nr. 4 KAAAA-95129
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.