Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 7EStG § 21EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. aBewG § 14 Abs. 1BewG § 15 Abs. 3
1. Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Zahlungen in ungleichmäßiger Höhe zum Erwerb eines Grundstücks führen in Höhe des Barwerts zu Anschaffungskosten - 2. Sofort als Werbungskosten abziehbar sind lediglich die in den wiederkehrenden Zahlungen enthaltenen Zinsanteile
Leitsatz
Hat der Erwerber eines Miteigentumsanteils an einem zum Vermieten bestimmten Grundstück als Entgelt wiederkehrende Zahlungen in ungleichmäßiger Höhe (hier: jeweils erzielte Bruttomiete) auf Lebenszeit des Veräußerers zu leisten, so liegen in Höhe des Barwerts dieser dauernden Last Anschaffungskosten vor, die nach Maßgabe des § 7 EStG im Wege der AfA anteilig auf die Gesamtnutzungsdauer zu verteilen sind. Sofort als Werbungskosten abziehbar sind lediglich die in den wiederkehrenden Zahlungen enthaltenen Zinsanteile gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG (Anschluß an das , BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 169 ZAAAA-95111
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