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OLG Frankfurt/M. 06.12.2023 3 U 3/23, NWB 9/2024 S. 585

Girovertrag | Keine Haftung der Bank nach Phishing-Angriff

Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung frei, handelt er grob fahrlässig. Die Bank schuldet in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags.

Anmerkung:

Für die Änderung des Limits fordere die Bank eine starke Kundenauthentifizierung mit PIN und PushTAN, so das Gericht. Gemäß den Aufzeichnungen der Bank sei am Tag der Überweisung eine PushTAN-Freigabe für ein temporäres Tageslimit von 50.000 € angefordert worden, die per Gesichtserkennung auch erteilt worden sei. Von derselben IP-Adresse aus sei nachfolgend eine PushTAN-Freigabe für die streitgegenständliche Überweisung über 49.999,99 € angefordert und ebenfalls per Gesichtser...