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BFH Urteil v. - IX R 82/91 BStBl 1995 II S. 166

Gesetze: EStG §§ 7 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7, 21

Modellbedingte Gebühren und Provisionen bei Immobilienfonds wie bei Bauherrenmodellen regelmäßig den Anschaffungskosten des Grundstücks zuzurechnen

Leitsatz

Auch bei Immobilienfonds gehören modellbedingte Nebenaufwendungen (Provisionen und Gebühren der Initiatoren) regelmäßig zu den Anschaffungskosten des bebauten und vermieteten Grundstücks (Anschluß an das Urteil vom IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 166
PAAAA-95110

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