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Einkommensteuer | Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn (BFH)
Der Gewinn (Differenz zwischen
[Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung
einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der
Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben
hat. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der
Arbeitnehmer aus der Veräußerung der Mitarbeiterbeteiligung einen durch das
Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erzielt
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger war in leitender Position bei der A GmbH beschäftigt. Die Anteile an der A GmbH wurde von der Y AG gehalten, welche von einer Investorengruppe mittelbar über mehrere Tochtergesellschaften, letztlich über die S ...