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Strafrecht | Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem "Cum-Ex"-Fall unzulässig (BVerfG)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines wegen der Beteiligung an sog „Cum-Ex“-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wendet sich im Kern gegen die Verwerfung seiner Revision gegen das Strafurteil durch den BGH ().
Nach Auffassung der Richter ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist:
Soweit der Beschwerdeführer rügt, die angegriffenen Entscheidungen verletzten ihn in seinem Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), erschöpfen sich seine Ausführungen in der Sache in dem Vorwurf, der BGH sei den aus Sicht des Beschwerdeführers zutreffenden Rechtsauffassungen der Revision nicht gefolgt; d...