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LSG Chemnitz Urteil v. - L 4 AS 834/17

Gesetze: SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11b; AlgII-V § 4

Leitsatz

Leitsatz:

1. Erwerbstätig i.S.d. § 11b Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 SGB II a.F. ist, wer in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringt.

2. Allein die steuerrechtliche Einordnung der Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage macht denjenigen, dem diese Einnahmen zufließen, nicht zu einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der i.S.d. § 11b Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 SGB II erwerbstätig ist.

Fundstelle(n):
XAAAJ-60265

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