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BFH Urteil v. - IX R 62/92 BStBl 1995 II S. 130

Gesetze: FGO § 126 Abs. 5EStG § 21 Abs. 2

Keine Selbstbindung des BFH im zweiten Rechtsgang, wenn und soweit er bisherige Rechtsauffassung bei gleichzeitiger Entscheidung über andere, dieselbe Rechtsfrage betreffende Revisionen aufgibt

Leitsatz

Hat der BFH die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen, ist er bei der Revisionsentscheidung im zweiten Rechtsgang nicht an die rechtliche Beurteilung in seinem ersten Revisionsurteil gebunden, wenn und soweit er seine bisherige Rechtsauffassung bei der gleichzeitigen Entscheidung über andere Revisionen, die dieselbe Rechtsfrage betreffen, aufgibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 130
BFH/NV 1994 S. 64 Nr. 9
NAAAA-95099

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